AGB


§ 1 Allgemeines

1.      Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2.      Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die FA. Michael Messerschmidt stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Auftragserteilung

Die Angebote der FA. Michael Messerschmidt sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

§ 3 Preise

Die Preise verstehen sich Netto in Euro und zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlung

1.      Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum Netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind auf eines von der FA. Michael Messerschmidt angegebenen Konten zu leisten.

2.      Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die FA. Michael Messerschmidt berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder für die weiteren Leistungen Vorkasse zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

3.      Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers werden sämtliche gegen den Besteller bestehende Forderungen der FA. Michael Messerschmidt sofort zur Zahlung fällig. Außerdem ist die FA. Michael Messerschmidt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) zu berechnen. Daneben kann die FA. Michael Messerschmidt auch einen weiteren Schaden geltend machen.

4.      Ist der Besteller Unternehmer, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung durch den Besteller ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch des Bestellers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferfrist

Die Lieferung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet wird. Im Falle höherer Gewalt oder bei Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen befreit sich die FA. Michael Messerschmidt für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten. Die FA. Michael Messerschmidt ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und die Verpflichtung den geänderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Teillieferungen sind zulässig. Kommt die FA. Michael Messerschmidt mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er der FA. Michael Messerschmidt für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und die FA. Michael Messerschmidt die Frist fruchtlos verstreichen lässt. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit die FA. Michael Messerschmidt den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

§ 6 Montage

1.      Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle alle Voraussetzungen für eine ungehinderte Montage bietet. Mehraufwände, die durch das Freiräumen nicht zugänglicher Montageorte entstehen, werden von der FA. Michael Messerschmidt extra berechnet.

2.      Besonders zu schützende Bauteile bzw. Einrichtungsgegenstände sind vor Beginn der Montage vom Auftraggeber zu entfernen oder angemessen zu schützen. Entsteht dem Auftraggeber durch oder während der Montage von der FA. Michael Messerschmidt ein Schaden, so haftet dieser nur, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist.

3.      Montage-Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der FA. Michael Messerschmidt mündlich oder schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wird die Montage nicht vorgenommen.

4.      Die Verschiebung oder Nicht Inanspruchnahme der Montageleistung ist der FA. Michael Messerschmidt bis spätestens 48 Stunden vor der Montage in Kenntnis zusetzen. Kann die geplante Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

5.      Die Höhe der Kosten für den entstanden Ausfall betragen 100% (Hundert Prozent) der vereinbarten Summe lt. mündlich oder schriftlichen Vertrag.

6.      Bei mündlich oder schriftlichen Verträgen, wo die Montageleistung über mehrere Tage hinaus zu erbringen ist, wird eine Tagespauschale von 100% der vereinbarten Summe berechnet.

7.      Hat der Auftraggeber das Nicht Zustandekommen des Auftrages zu verschulden, wird die FA. Michael Messerschmidt ohne weitere schriftliche Aufforderung sofort das Mahnverfahren einleiten. Die Gebühren für das Mahnverfahren hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die von FA. Michael Messerschmidt gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller der FA. Michael Messerschmidt gegen den Besteller zustehenden Ansprüche Eigentum der FA. Michael Messerschmidt . Veräußert der Besteller die von FA. Michael Messerschmidt gelieferte Ware gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe der Ansprüche an FA. Michael Messerschmidt ab. Der Besteller ist verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und der FA. Michael Messerschmidt zur Geltendmachung unserer Rechte alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Erhält der Besteller von seinem Abnehmer Zahlungen, so gelten diese Zahlungen als für die FA. Michael Messerschmidt vereinnahmt und sind unverzüglich an die FA. Michael Messerschmidt weiterzuleiten.

§ 8 Gewährleistung

1.      Gewährleistungsrechte des Bestellers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind der FA. Michael Messerschmidt vom Besteller spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme des Werks, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

2.      Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Die FA. Michael Messerschmidt leistet für Mängel am herzustellenden Werk zunächst nach ihrer Wahl in angemessener Frist Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

3.      Zur Vornahme aller der FA. Michael Messerschmidt nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die FA. Michael Messerschmidt von der Mängelhaftung befreit. Sofern die FA. Michael Messerschmidt die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.      Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der FA. Michael Messerschmidt grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der FA. Michael Messerschmidt zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der FA. Michael Messerschmidt auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der FA. Michael Messerschmidt zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 10 Abschließende Bestimmungen

1.      Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.      Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Meiningen.

3.      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.